Verordnung (EU) 2023/1230 · Anhang III · gilt ab 2027
Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Die 163 Punkte von Anhang III in der Reihenfolge des amtlichen Textes: 28 Kategorien in 6 Kapiteln. Suchen Sie nach Stichwort oder Nummer, zum Beispiel 1.2.1.
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163 von 163 Anforderungen
Begriffsbestimmungen · Anhang III, Teil A
- Gefährdung
- eine potenzielle Quelle von Verletzungen oder Gesundheitsschäden.
- Gefahrenbereich
- der Bereich in einer Maschine oder einem dazugehörigen Produkt und/oder in ihrem bzw. seinem Umkreis, in dem eine Person einem Risiko für ihre Sicherheit oder Gesundheit ausgesetzt ist.
- Gefährdete Person
- eine Person, die sich ganz oder teilweise in einem Gefahrenbereich befindet.
- Bedienpersonal
- die Person bzw. die Personen, die für Installation, Betrieb, Einrichten, Wartung, Reinigung, Reparatur oder Transport einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts zuständig sind.
- Risiko
- die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit und der Schwere einer Verletzung oder eines Gesundheitsschadens, die in einer Gefährdungssituation eintreten können.
- Trennende Schutzeinrichtung
- ein Teil einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts, der speziell als Schutz mittels einer physischen Barriere verwendet wird.
- Nichttrennende Schutzeinrichtung
- eine Einrichtung (mit Ausnahme einer trennenden Schutzeinrichtung), die das Risiko allein oder in Verbindung mit einer trennenden Schutzeinrichtung mindert.
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- die Verwendung einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts entsprechend den Angaben in der Betriebsanleitung.
- Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
- die Verwendung einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts in einer laut Betriebsanleitung nicht beabsichtigten Weise, die sich jedoch aus leicht absehbarem menschlichem Verhalten ergeben kann.
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Kapitel 1Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Gilt für jede Maschine und jedes dazugehörige Produkt unabhängig vom Typ, sofern nicht anders angegeben (siehe Allgemeine Grundsätze, Nummer 4).
Principi generali · Allgemeine Grundsätze
1.1 · Allgemeines
1.2 · Steuerungen und Befehlseinrichtungen
1.3 · Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
1.4 · Anforderungen an Schutzeinrichtungen
1.5 · Risiken durch sonstige Gefährdungen
1.6 · Instandhaltung
1.7 · Informationen
Kapitel 2Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an bestimmte Kategorien von Maschinen und dazugehörigen Produkten
Nahrungsmittelmaschinen und dazugehörige Produkte für Lebensmittel, Maschinen und dazugehörige Produkte für kosmetische oder pharmazeutische Erzeugnisse, handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen und dazugehörige Produkte, tragbare Befestigungsgeräte und andere Schussgeräte und dazugehörige Produkte, Maschinen und dazugehörige Produkte zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften sowie Maschinen und dazugehörige Produkte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln müssen alle in diesem Teil genannten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen (siehe Allgemeine Grundsätze, Nummer 4).
2.1 · Nahrungsmittelmaschinen und dazugehörige Produkte für Lebensmittel sowie Maschinen und dazugehörige Produkte für kosmetische oder pharmazeutische Erzeugnisse
2.2 · Handgehaltene und/oder handgeführte tragbare Maschinen oder dazugehörige Produkte
2.3 · Maschinen oder dazugehörige Produkte zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften
2.4 · Maschinen oder dazugehörige Produkte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
Kapitel 3Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen oder dazugehörigen Produkten ausgehen
Maschinen oder dazugehörige Produkte, von denen durch ihre Beweglichkeit bedingte Gefährdungen ausgehen, müssen alle in diesem Teil genannten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen (siehe Allgemeine Grundsätze, Nummer 4).
3.1 · Allgemeines
3.2 · Arbeitsplätze
3.3 · Steuerungen
3.4 · Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
3.5 · Schutzmaßnahmen gegen andere Gefährdungen
3.6 · Informationen und Hinweise
Kapitel 4Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der durch Hebevorgänge bedingten Gefährdungen
Maschinen oder dazugehörige Produkte, von denen durch Hebevorgänge bedingte Gefährdungen ausgehen, müssen alle einschlägigen in diesem Teil genannten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen (siehe Allgemeine Grundsätze, Nummer 4).
4.1 · Allgemeines
4.2 · Anforderungen an Maschinen oder dazugehörige Produkte, die nicht durch menschliche Kraft angetrieben werden
4.3 · Informationen und Kennzeichnungen
4.4 · Betriebsanleitung
Kapitel 5Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen oder dazugehörige Produkte, die zum Einsatz bei Untertagearbeiten bestimmt sind
Maschinen oder dazugehörige Produkte, die zum Einsatz bei Untertagearbeiten bestimmt sind, müssen alle in diesem Teil genannten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen (siehe Allgemeine Grundsätze, Nummer 4).
5 · Zusätzliche Anforderungen für Arbeiten unter Tage
Kapitel 6Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen oder dazugehörige Produkte, von denen durch das Heben von Personen bedingte besondere Gefährdungen ausgehen
Maschinen oder dazugehörige Produkte, von denen durch das Heben von Personen bedingte besondere Gefährdungen ausgehen, müssen alle einschlägigen in diesem Teil genannten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen (siehe Allgemeine Grundsätze, Nummer 4).
6.1 · Allgemeines
6.2 · Stellteile
6.3 · Risiken für Personen auf dem oder im Lastträger
6.4 · Maschinen oder dazugehörige Produkte, die feste Haltestellen anfahren
6.5 · Kennzeichnungen
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