Je nach den vom Hersteller in Betracht gezogenen Gefährdungen muss die Maschine, sofern es ihre Abmessungen gestatten,
- a)entweder die Anbringung leicht zugänglicher Feuerlöscher ermöglichen
- b)oder mit einem Feuerlöschsystem ausgerüstet sein, das Bestandteil der Maschine ist.