Eine Maschine mit der CE-Kennzeichnung zu versehen bedeutet, nachzuweisen, dass sie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (und gegebenenfalls weiterer anwendbarer Richtlinien) erfüllt, und anschließend die CE-Kennzeichnung anzubringen. Hier die Schritte in der richtigen Reihenfolge.
1. Maschine und anwendbare Richtlinien bestimmen
Bevor Sie klären, wie Sie eine Maschine CE-kennzeichnen, müssen Sie festlegen: was als „Maschine“ gilt (Begriffsbestimmung der Richtlinie), welche Richtlinien anwendbar sind (neben der Maschinenrichtlinie häufig die EMV-, die Niederspannungs- und gegebenenfalls die Druckgeräterichtlinie) und welche harmonisierten Normen Sie für die Konformitätsvermutung heranziehen. Legen Sie außerdem die Grenzen der Verwendung und die Einsatzumgebung fest.
2. Risikobeurteilung durchführen
Die Risikobeurteilung ist das Herzstück der Maschinensicherheit. Nach ISO 12100 gilt: Gefährdungen für jede Lebensphase (Transport, Montage, Betrieb, Wartung) identifizieren, das Risiko einschätzen (Schwere und Wahrscheinlichkeit), Schutzmaßnahmen festlegen und das Restrisiko überprüfen. Ohne angemessene Risikobeurteilung lassen sich weder die technischen Unterlagen noch die Betriebsanleitung oder die EG-Konformitätserklärung korrekt erstellen. Eine Software für die CE-Kennzeichnung mit integrierter Risikomatrix beschleunigt und standardisiert diesen Schritt.
3. Technische Unterlagen erstellen
Die technischen Unterlagen (Anhang VII der Maschinenrichtlinie) müssen sämtliche Dokumente enthalten, die die Konformität belegen: Beschreibung der Maschine, Konstruktionsunterlagen, Berechnungen, Schaltpläne, Prüfergebnisse, die Risikobeurteilung, den Nachweis der Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, ein Verzeichnis der angewandten Normen, die EG-Konformitätserklärung (bzw. eine Kopie davon) sowie die Betriebsanleitung. Sie müssen mindestens 10 Jahre lang für die Behörden bereitgehalten werden. Mehr dazu: Technische Dokumentation für Maschinen: der vollständige Leitfaden.
4. Betriebsanleitung und EG-Konformitätserklärung erstellen
Die Betriebs- und Wartungsanleitung muss der Maschine beiliegen (in Papierform oder digital, je nach geltender Vorschrift). Sie muss alle für die sichere Verwendung erforderlichen Informationen enthalten, einschließlich Restrisiken und Warnhinweisen. Mit der EG-Konformitätserklärung (Anhang II.A) erklärt der Hersteller, dass die Maschine konform ist. Sie muss unterzeichnet sein und der Maschine beiliegen. Mit einer Software wie Reesly erstellen Sie Betriebsanleitung und EG-Konformitätserklärung konsistent mit den Daten der technischen Unterlagen: So funktioniert Reesly.
5. CE-Kennzeichnung anbringen und Maschine in Verkehr bringen
Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht werden. Erst dann darf die Maschine in Verkehr gebracht (oder in Betrieb genommen) werden – vorausgesetzt, sie ist tatsächlich konform. In bestimmten Fällen (Maschinen nach Anhang IV) ist die Einbeziehung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben.
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Checkliste: Was Sie für die CE-Kennzeichnung einer Maschine brauchen
- Eine dokumentierte Risikobeurteilung (ISO 12100)
- Vollständige technische Unterlagen (Anhang VII)
- Eine unterzeichnete EG-Konformitätserklärung (Anhang II.A)
- Eine Betriebs- und Wartungsanleitung
- Die an der Maschine angebrachte CE-Kennzeichnung
- Gegebenenfalls Bescheinigung bzw. Einbeziehung einer notifizierten Stelle (falls erforderlich)
Häufige Fragen
Wer darf eine Maschine mit der CE-Kennzeichnung versehen?
Die CE-Kennzeichnung bringt der Hersteller (oder sein Bevollmächtigter) an. Ein Importeur, der eine Maschine aus einem Drittland in Verkehr bringt, muss prüfen, ob das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde und die Dokumentation verfügbar ist.
Wie lange dauert die CE-Kennzeichnung einer Maschine?
Das hängt von der Komplexität ab. Mit einer spezialisierten Software für die CE-Kennzeichnung lässt sich der Dokumentationsaufwand von Tagen oder Wochen auf wenige Stunden reduzieren – bei voller Konformität.
Was braucht man für die CE-Kennzeichnung einer Maschine?
Eine Risikobeurteilung, technische Unterlagen, eine EG-Konformitätserklärung, eine Betriebs- und Wartungsanleitung sowie die CE-Kennzeichnung an der Maschine. Bei bestimmten Maschinen (Anhang IV) ist die Einbeziehung einer notifizierten Stelle erforderlich.
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