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Regulatorischer Ratgeber

Technische Unterlagen für Maschinen: Was sie sind, was sie enthalten und wie Sie sie erstellen

Alles über die technischen Unterlagen für Maschinen: was Anhang VII der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt, was sie enthalten müssen, wie Sie sie erstellen und wie lange Sie sie aufbewahren.

Lesezeit: 7 Min. Februar 2026

Die technischen Unterlagen sind das dokumentarische Herzstück der CE-Kennzeichnung von Maschinen: Ohne sie können Sie die Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht nachweisen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, was sie sind, was sie enthalten müssen (Anhang VII) und wie Sie sie strukturiert erstellen.

Was sind die technischen Unterlagen einer Maschine?

Die technischen Unterlagen sind die Gesamtheit der Dokumente, die der Hersteller (oder sein Bevollmächtigter) erstellen und aufbewahren muss, um nachzuweisen, dass die Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt. Sie werden nicht an den Kunden übergeben: Sie verbleiben beim Hersteller und müssen den zuständigen Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. Ihr Aufbau ist in Anhang VII der Richtlinie festgelegt. Unter der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 spricht man von der „technischen Dokumentation“ (Anhang IV).

Was müssen die technischen Unterlagen enthalten (Anhang VII)?

Nach Anhang VII der Richtlinie 2006/42/EG müssen die technischen Unterlagen mindestens Folgendes enthalten:

War eine notifizierte Stelle beteiligt, müssen die Unterlagen außerdem die erforderlichen Bescheinigungen und Berichte enthalten.

Technische Unterlagen erstellen: Ordnung und Werkzeuge

Technische Unterlagen von Hand zu erstellen (nur mit Ordnern und Word-/PDF-Dateien) ist möglich, aber riskant: Versionen gehen verloren, und zwischen Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und EG-Konformitätserklärung häufen sich Widersprüche. Am effizientesten ist eine Software für die CE-Kennzeichnung, die Sie durch die Erstellung führt (Checkliste nach Anhang VII), die Dokumente zentral bündelt und EG-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung automatisch aus denselben Daten erzeugt. So bleiben die Unterlagen konsistent und aktuell. Zum gesamten Ablauf: Maschine mit CE-Kennzeichnung versehen.

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Aufbewahrung und Pflichten

Der Hersteller (oder sein Bevollmächtigter) muss die technischen Unterlagen aufbewahren – mindestens 10 Jahre ab dem Herstellungsdatum der letzten Maschine der Serie (bzw. der Einzelmaschine). Sie müssen innerhalb der Europäischen Union verfügbar sein und den nationalen Behörden in Papierform oder elektronisch vorgelegt werden können, in einer von ihnen akzeptierten Sprache (häufig der Amtssprache des Mitgliedstaats).

Technische Unterlagen und Anhang V (Sicherheitsbauteile)

Für die in Anhang V aufgeführten Sicherheitsbauteile (z. B. Schutzeinrichtungen, Zweihandschaltungen) muss der Maschinenhersteller die Zertifikate und Erklärungen der Lieferanten sowie die für eine sichere Integration nötigen Eigenschaften in die technischen Unterlagen aufnehmen. Eine Software, die eine Bibliothek für Anhang V verwaltet und Zertifikate mit Projekten verknüpft, erleichtert diese Pflicht erheblich.

Häufige Fragen zu den technischen Unterlagen

Was sind die technischen Unterlagen einer Maschine?

Die Gesamtheit der Dokumente, die die Konformität der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie belegen. Sie sind in Anhang VII festgelegt und werden vom Hersteller aufbewahrt, nicht an den Kunden übergeben.

Was müssen die technischen Unterlagen enthalten?

Eine Beschreibung der Maschine, Zeichnungen und Pläne, die Risikobeurteilung, angewandte Normen, Ergebnisse von Berechnungen und Prüfungen, Nachweise zu den grundlegenden Anforderungen, die Betriebsanleitung, eine Kopie der EG-Konformitätserklärung, Unterlagen zu Sicherheitsbauteilen (Anhang V) und gegebenenfalls Bescheinigungen der notifizierten Stelle.

Wie lange müssen die technischen Unterlagen aufbewahrt werden?

Mindestens 10 Jahre ab dem Herstellungsdatum der letzten Maschine der Serie (bzw. der Einzelmaschine). Sie müssen innerhalb der EU verfügbar sein und den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden.

Lesen Sie auch: EG-Konformitätserklärung, Maschine mit CE-Kennzeichnung versehen, Vorschriften der Maschinenrichtlinie.

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