Das Akkumulatorgehäuse muss so konstruiert und gebaut sein, dass ein Verspritzen von Elektrolyt auf die Bedienperson — selbst bei Überrollen oder Umkippen — verhindert und eine Ansammlung von Dämpfen an den Plätzen der Bedienpersonen vermieden wird.
Maschinen oder dazugehörige Produkte müssen so konstruiert und gebaut sein, dass der Akkumulator mit Hilfe einer leicht zugänglichen, zu diesem Zweck vorgesehenen Vorrichtung abgeschaltet werden kann.
Akkumulatoren mit automatischer Aufladung für mobile Maschinen oder dazugehörige Produkte, einschließlich autonomer mobiler Maschinen oder dazugehöriger Produkte, müssen so ausgelegt sein, dass die in den Nummern 1.3.8.2 und 1.5.1 genannten Gefährdungen verhindert werden, einschließlich der Risiken eines Kontakts oder Zusammenstoßes der Maschine oder des dazugehörigen Produkts mit einer Person oder einer anderen Maschine oder einem anderen dazugehörigen Produkt, wenn sich die Maschine oder das dazugehörige Produkt autonom zur Ladestation bewegt.