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3.5.1

Akkumulatoren

Kategorie 3.5 · Schutzmaßnahmen gegen andere Gefährdungen

Vollständige Verordnung als PDF

Das Akkumulatorgehäuse muss so konstruiert und gebaut sein, dass ein Verspritzen von Elektrolyt auf die Bedienperson — selbst bei Überrollen oder Umkippen — verhindert und eine Ansammlung von Dämpfen an den Plätzen der Bedienpersonen vermieden wird.

Maschinen oder dazugehörige Produkte müssen so konstruiert und gebaut sein, dass der Akkumulator mit Hilfe einer leicht zugänglichen, zu diesem Zweck vorgesehenen Vorrichtung abgeschaltet werden kann.

Akkumulatoren mit automatischer Aufladung für mobile Maschinen oder dazugehörige Produkte, einschließlich autonomer mobiler Maschinen oder dazugehöriger Produkte, müssen so ausgelegt sein, dass die in den Nummern 1.3.8.2 und 1.5.1 genannten Gefährdungen verhindert werden, einschließlich der Risiken eines Kontakts oder Zusammenstoßes der Maschine oder des dazugehörigen Produkts mit einer Person oder einer anderen Maschine oder einem anderen dazugehörigen Produkt, wenn sich die Maschine oder das dazugehörige Produkt autonom zur Ladestation bewegt.

Reesly verknüpft jedes Risiko Ihrer Beurteilung mit der zugehörigen grundlegenden Anforderung und erstellt technische Dokumentation und Konformitätserklärung, die bereits auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgestimmt sind.

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So funktioniert's in Reesly

Eine Anforderung nach der anderen, mit Nachweisen

Zu jeder grundlegenden Anforderung der Checkliste erfassen Sie die gewählte Lösung und hängen Fotos oder Dokumente als Konformitätsnachweis an – direkt vom Smartphone. Alles fließt automatisch in die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung ein.

Checkliste Kapitel 3 Vorschau
3.5.1 Akkumulatoren
3.5.2 Brand
3.5.3 Emission gefährlicher Stoffe
Fotonachweis anhängen