Lastaufnahmemittel und ihre Bauteile sind unter Berücksichtigung der Ermüdungs- und Alterungsprozesse zu dimensionieren, die bei einer Anzahl von Betriebszyklen zu erwarten sind, die der festgelegten Lebensdauer unter den für die vorgesehene Verwendung spezifizierten Betriebsbedingungen entspricht.
Ferner gilt Folgendes:
- a)Der Betriebskoeffizient von Drahtseil und Seilendverbindung insgesamt ist so zu wählen, dass ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleistet ist; er beträgt in der Regel 5. Die Seile dürfen außer an ihren Enden keine Spleiße oder Schlingen aufweisen.
- b)Werden Ketten mit verschweißten Kettengliedern verwendet, so müssen die Kettenglieder kurz sein. Der Betriebskoeffizient von Ketten ist so zu wählen, dass ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleistet ist; er beträgt in der Regel 4.
- c)Der Betriebskoeffizient von Textilfaserseilen oder -gurten ist abhängig von Werkstoff, Fertigungsverfahren, Abmessungen und Verwendung. Er ist so zu wählen, dass ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleistet ist; er beträgt in der Regel 7, sofern nachweislich die verwendeten Werkstoffe von sehr guter Qualität sind und das Fertigungsverfahren den vorgesehenen Einsatzbedingungen entspricht. Andernfalls ist der Betriebskoeffizient in der Regel höher zu wählen, um ein gleichwertiges Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Textilfaserseile oder -gurte dürfen außer an den Enden bzw. bei Endlosschlingen an den Ringschlussstellen keine Knoten, Spleiße oder Verbindungsstellen aufweisen.
- d)Der Betriebskoeffizient sämtlicher Metallteile eines Anschlagmittels oder der mit einem Anschlagmittel verwendeten Metallteile ist so zu wählen, dass ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleistet ist; er beträgt in der Regel 4.
- e)Die maximale Tragfähigkeit eines mehrsträngigen Anschlagmittels wird aus der maximalen Tragfähigkeit des schwächsten Strangs, der Anzahl der Stränge und einem von der Anschlagart abhängigen Minderungsfaktor abgeleitet.
- f)Um festzustellen, ob ein ausreichender Betriebskoeffizient erreicht ist, muss der Hersteller für jeden Typ der in den Buchstaben a bis d genannten Bauteile die entsprechenden Prüfungen durchführen oder durchführen lassen.