Maschinen oder dazugehörige Produkte müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die auf die Führungen oder Laufbahnen so einwirken, dass ein Entgleisen verhindert wird.
Besteht trotz dieser Einrichtungen das Risiko eines Entgleisens oder des Versagens einer Führungseinrichtung oder eines Laufwerksteils, so müssen Einrichtungen vorgesehen werden, die das Herabfallen von Ausrüstungen, Bauteilen oder der Last sowie das Umkippen der Maschine verhindern.