Können im Rahmen der Verwendungsbedingungen neben dem Fahrer gelegentlich oder regelmäßig andere Personen von der Maschine befördert werden oder auf ihr tätig sein, so sind geeignete Plätze vorzusehen, die eine Beförderung oder ein Arbeiten ohne Risiko gestatten.
Nummer 3.2.1 Unterabsätze 2 und 3 gilt auch für die Plätze für andere Personen als den Fahrer.