Die Sicht vom Fahrerplatz aus muss so gut sein, dass der Fahrer die Maschine oder das dazugehörige Produkt und ihre bzw. seine Werkzeuge unter den vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen ohne Gefahr für sich und gefährdete Personen handhaben kann. Erforderlichenfalls müssen geeignete Einrichtungen vorgesehen werden, um Gefährdungen aufgrund unzureichender direkter Sicht zu begegnen.
Eine Maschine oder ein dazugehöriges Produkt mit aufsitzendem Fahrer muss so konstruiert und gebaut sein, dass für den Fahrer am Fahrerplatz kein Risiko durch unbeabsichtigten Kontakt mit Rädern oder Ketten besteht.
Sofern die Abmessungen es zulassen und die Risiken dadurch nicht erhöht werden, muss der Fahrerplatz für einen aufsitzenden Fahrer so konstruiert und gebaut sein, dass er mit einer Kabine ausgestattet werden kann. In der Kabine muss ein Platz zur Aufbewahrung der für den Fahrer notwendigen Anweisungen vorgesehen sein.