Besteht das Risiko, dass Bedienpersonen oder andere von der Maschine beförderte Personen beim Überrollen oder Umkippen der Maschine zwischen Teilen der Maschine und dem Boden eingequetscht werden können, insbesondere bei Maschinen, die mit einer in Nummer 3.4.3 oder 3.4.4 genannten Schutzeinrichtung ausgerüstet sind,
- a)muss die Maschine so konstruiert oder mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sein, dass die Personen auf ihren Sitzen bzw. innerhalb der Schutzeinrichtung gehalten werden, ohne dass die notwendigen Arbeitsbewegungen oder die Bewegungen infolge der Federung der Sitze gegenüber der Struktur behindert werden;
das Verfahren der Maschine darf nicht möglich sein, wenn ein erhebliches Risiko des Überrollens oder Umkippens besteht und kein Rückhaltesystem verwendet wird;
solche Rückhaltesysteme oder Lösungen müssen ergonomischen Grundsätzen Rechnung tragen und dürfen nicht eingebaut werden, wenn sie das Risiko erhöhen;
- b)muss am Fahrerplatz ein optisches und akustisches Signal ausgegeben werden, um den Fahrer zu warnen, wenn er sich in Fahrposition befindet und das Rückhaltesystem nicht verwendet wird.