Befehlseinrichtungen an den Haltestellen, mit Ausnahme der für die Verwendung in Notfällen bestimmten Befehlseinrichtungen, dürfen keine Bewegung des Lastträgers einleiten, wenn
- a)die Stellteile im Lastträger betätigt werden,
- b)der Lastträger sich nicht an einer Haltestelle befindet.