Die Betriebsanleitung muss die erforderlichen Angaben enthalten über
- a)die Zubehörteile und auswechselbaren Ausrüstungen, die mit der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt verwendet werden können;
- b)die passenden Befestigungs- oder sonstigen Einschlagteile, die mit der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt verwendet werden können;
- c)gegebenenfalls die passenden Kartuschen.