Tragbare Befestigungsgeräte und andere Schussgeräte oder dazugehörige Produkte müssen so konstruiert und gebaut sein, dass
- a)die Energie über ein Zwischenglied, das das Gerät nicht verlässt, an das einzutreibende Element abgegeben wird;
- b)eine Sicherungsvorrichtung den Schuss verhindert, solange die Maschine oder das dazugehörige Produkt nicht korrekt und mit angemessenem Druck auf den Untergrund aufgesetzt ist;
- c)ein unbeabsichtigtes Auslösen verhindert wird; erforderlichenfalls muss zum Auslösen des Schusses eine vorgegebene Abfolge von Betätigungen der Sicherungsvorrichtung und des Stellteils erforderlich sein;
- d)ein unbeabsichtigtes Auslösen bei der Handhabung oder bei Stößen verhindert wird;
- e)Lade- und Entladevorgänge einfach und sicher durchgeführt werden können.
Erforderlichenfalls muss es möglich sein, das Gerät mit Splitterschutzvorrichtung(en) auszustatten, und die geeignete(n) Schutzvorrichtung(en) muss bzw. müssen vom Hersteller der Maschine oder des dazugehörigen Produkts bereitgestellt werden.