Das Ingangsetzen einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts darf nur durch absichtliche Betätigung einer hierfür vorgesehenen Befehlseinrichtung möglich sein.
Dies gilt auch
- a)für das Wiederingangsetzen nach einem Stillstand, ungeachtet der Ursache für diesen Stillstand;
- b)für eine wesentliche Änderung der Betriebsbedingungen.
Sofern dies keine Gefährdung verursacht, darf das Wiederingangsetzen oder die Änderung der Betriebsbedingungen jedoch durch absichtliche Betätigung einer anderen Einrichtung als der hierfür vorgesehenen Befehlseinrichtung bewirkt werden.
Bei Maschinen oder dazugehörigen Produkten im Automatikbetrieb darf das Ingangsetzen, das Wiederingangsetzen nach einer Abschaltung und die Änderung der Betriebsbedingungen ohne Bedienereingriff möglich sein, sofern dies nicht zu einer Gefährdungssituation führt.
Verfügt eine Maschine oder ein dazugehöriges Produkt über mehrere Befehlseinrichtungen für das Ingangsetzen und kann das Bedienpersonal sich daher gegenseitig gefährden, so müssen zusätzliche Einrichtungen installiert werden, um derartige Risiken auszuschließen. Wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, dass das Ingangsetzen und/oder das Stillsetzen in einer bestimmten Reihenfolge erfolgt, so muss durch geeignete Einrichtungen sichergestellt werden, dass diese Befehle in der richtigen Reihenfolge ausgeführt werden.