Die Maschine oder das dazugehörige Produkt muss mit einem Stellteil zum sicheren Stillsetzen der gesamten Maschine oder des gesamten dazugehörigen Produkts ausgestattet sein.
Jeder Bedienungsplatz muss mit einem Stellteil ausgestattet sein, mit dem entsprechend der Gefährdungslage alle Funktionen der Maschine oder des dazugehörigen Produkts oder nur ein Teil dieser Funktionen stillgesetzt werden können, so dass die Maschine oder das dazugehörige Produkt in einen sicheren Zustand versetzt wird.
Der Befehl zum Stillsetzen der Maschine oder des dazugehörigen Produkts muss Vorrang vor den Befehlen zum Ingangsetzen haben.
Sind die Maschine oder das dazugehörige Produkt oder ihre bzw. seine gefährlichen Funktionen stillgesetzt, so muss die Energieversorgung des betreffenden Antriebs unterbrochen werden.