Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine oder ein mit elektrischer Energie versorgtes dazugehöriges Produkt muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können.
Die Schutzziele der Richtlinie 2014/35/EU gelten für Maschinen oder dazugehörige Produkte. Die Verpflichtungen in Bezug auf die Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Maschinen oder dazugehörigen Produkten im Hinblick auf von elektrischer Energie ausgehende Gefährdungen werden jedoch ausschließlich durch diese Verordnung geregelt.