Die Maschine oder das dazugehörige Produkt muss so konstruiert und gebaut sein, dass jedes Explosionsrisiko vermieden wird, das von der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt selbst oder von Gasen, Flüssigkeiten, Stäuben, Dämpfen und anderen von der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt freigesetzten oder verwendeten Substanzen ausgeht.
Im Hinblick auf die Explosionsrisiken, die sich aus dem Einsatz der Maschine oder des dazugehörigen Produkts in einer explosionsgefährdeten Umgebung ergeben, muss die Maschine oder das dazugehörige Produkt den speziellen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entsprechen.