Die Maschine oder das dazugehörige Produkt muss so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch Luftschallemission insbesondere an der Quelle so weit gemindert werden, wie es nach dem Stand des technischen Fortschritts und mit den zur Lärmminderung verfügbaren Mitteln möglich ist.
Der Schallemissionspegel kann unter Bezugnahme auf Vergleichsemissionsdaten für vergleichbare Maschinen oder dazugehörige Produkte bewertet werden.