Die Maschine oder das dazugehörige Produkt muss so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch von ihr bzw. ihm erzeugte Vibrationen insbesondere an der Quelle so weit gemindert werden, wie es nach dem Stand des technischen Fortschritts und mit den zur Verringerung von Vibrationen verfügbaren Mitteln möglich ist.
Der Vibrationsemissionspegel kann unter Bezugnahme auf Vergleichsemissionsdaten für vergleichbare Maschinen oder dazugehörige Produkte bewertet werden.