Die Maschine oder das dazugehörige Produkt muss so konstruiert und gebaut sein, dass alle Stellen, die für den Betrieb, das Einrichten und die Wartung der Maschine oder des dazugehörigen Produkts zugänglich sein müssen, gefahrlos erreicht werden können.
Bei Maschinen oder dazugehörigen Produkten, die Personen zum Betrieb, zum Einrichten, zur Wartung oder zur Reinigung betreten müssen, müssen die Zugänge so bemessen und für den Einsatz von Rettungsausrüstung geeignet sein, dass Personen im Notfall gerettet werden können.