Die Einrichtungs- und Wartungsstellen müssen außerhalb der Gefahrenbereiche liegen. Einrichtung, Instandhaltung, Reparatur, Reinigung und Wartung müssen bei stillgesetzter Maschine oder stillgesetztem dazugehörigen Produkt möglich sein.
Kann mindestens eine der vorgenannten Bedingungen aus technischen Gründen nicht erfüllt werden, so müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit diese Arbeiten sicher ausgeführt werden können (siehe Nummer 1.2.5).
Bei automatisierten Maschinen und gegebenenfalls bei anderen Maschinen oder dazugehörigen Produkten muss eine Schnittstelle zum Anschluss einer Fehlerdiagnoseeinrichtung vorhanden sein.
Teile von automatisierten Maschinen oder dazugehörigen Produkten, die häufig ausgewechselt werden müssen, müssen leicht und gefahrlos aus- und einzubauen sein. Der Zugang zu diesen Teilen muss so gestaltet sein, dass diese Arbeiten mit den notwendigen technischen Hilfsmitteln gemäß einer festgelegten Arbeitsmethode ausgeführt werden können.