Abweichend von Nummer 1.3.8.1 müssen bei Motoren die beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen, die den Zugang zu den beweglichen Teilen im Motorraum verhindern, nicht verriegelbar sein, wenn sie nur mit einem Werkzeug oder Schlüssel oder durch Betätigung eines Stellteils am Fahrerplatz geöffnet werden können, sofern sich dieser in einer vollständig geschlossenen, gegen den Zugriff Unbefugter verschließbaren Kabine befindet.
3.4.2
Bewegliche Übertragungselemente
Kategorie 3.4 · Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
Vollständige Verordnung als PDF
Kategorie 3.4
3.4.1 Unkontrollierte Bewegungen 3.4.3 Überrollen und Umkippen 3.4.4 Herabfallende Gegenstände 3.4.5 Aufstiege 3.4.6 Anhängevorrichtungen 3.4.7 Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine (oder einer Zugmaschine) und einer angetriebenen MaschineReesly verknüpft jedes Risiko Ihrer Beurteilung mit der zugehörigen grundlegenden Anforderung und erstellt technische Dokumentation und Konformitätserklärung, die bereits auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgestimmt sind.
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