Jede Maschine, die zum Ziehen eingesetzt oder gezogen werden soll, muss mit Anhängevorrichtungen oder Kupplungen ausgerüstet sein, die so konstruiert, gebaut und angeordnet sind, dass ein leichtes und sicheres An- und Abkuppeln sichergestellt ist und ein ungewolltes Abkuppeln während des Einsatzes verhindert wird.
Soweit die Deichsellast es erfordert, müssen solche Maschinen mit einer Stützvorrichtung ausgerüstet sein, deren Auflagefläche der Last und dem Boden angepasst ist.