Soweit es angebracht ist und es die Arbeitsbedingungen gestatten, müssen an der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt integrierte Arbeitsplätze für die Anbringung von Sitzen ausgelegt sein.
Soll das Bedienpersonal während der Bedienung sitzen und ist der Bedienungsplatz fester Bestandteil der Maschine oder des dazugehörigen Produkts, so muss der Sitz mit der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt geliefert werden.
Der Sitz für das Bedienpersonal muss es diesem ermöglichen, eine stabile Haltung einzunehmen. Der Sitz und sein Abstand zu den Stellteilen müssen außerdem an das Bedienpersonal angepasst werden können.
Ist die Maschine oder das dazugehörige Produkt Schwingungen ausgesetzt, muss der Sitz so konstruiert und gebaut sein, dass die auf das Bedienpersonal übertragenen Schwingungen auf das niedrigste vernünftigerweise erreichbare Niveau reduziert werden. Die Sitzverankerung muss allen Belastungen standhalten, denen sie ausgesetzt sein kann. Ist kein fester Boden unter den Füßen des Bedienpersonals vorhanden, so muss eine rutschhemmende Fußstütze vorhanden sein.