Der Bedienungsplatz muss so gestaltet und ausgeführt sein, dass Risiken aufgrund von Abgasen und/oder Sauerstoffmangel vermieden werden.
Ist die Maschine oder das dazugehörige Produkt dazu bestimmt, in einer gefährlichen Umgebung verwendet zu werden, von der Risiken für Sicherheit und Gesundheit des Bedienpersonals ausgehen, oder verursacht die Maschine oder das dazugehörige Produkt selbst eine gefährliche Umgebung, so sind geeignete Einrichtungen vorzusehen, damit gute Arbeitsbedingungen für das Bedienpersonal gewährleistet sind und es gegen vorhersehbare Gefährdungen geschützt ist.
Gegebenenfalls muss der Bedienungsplatz mit einer geeigneten Kabine ausgestattet sein, die so konstruiert, gebaut und/oder ausgerüstet ist, dass die vorstehenden Anforderungen erfüllt sind. Der Ausgang muss ein schnelles Verlassen der Maschine ermöglichen. Gegebenenfalls ist außerdem ein Notausgang vorzusehen, der in eine andere Richtung weist als der Hauptausgang.