Eine Unterbrechung, eine Wiederherstellung nach einer Unterbrechung oder eine Schwankung gleich welcher Art der Energieversorgung oder der Verbindung der Maschine oder des dazugehörigen Produkts zum Kommunikationsnetz darf nicht zu Gefährdungssituationen führen.
Dabei ist insbesondere Folgendes zu beachten:
- a)Die Maschine oder das dazugehörige Produkt darf nicht unbeabsichtigt anlaufen;
- b)die Parameter der Maschine dürfen sich nicht unkontrolliert ändern, wenn eine derartige Änderung zu Gefährdungssituationen führen kann;
- c)das Stillsetzen der Maschine oder des dazugehörigen Produkts darf nicht verhindert werden, wenn der Befehl zum Stillsetzen bereits erteilt wurde;
- d)kein bewegliches Teil der Maschine oder des dazugehörigen Produkts und kein von der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt gehaltenes Werkstück darf herabfallen oder herausgeschleudert werden;
- e)das automatische oder manuelle Stillsetzen von beweglichen Teilen jeglicher Art darf nicht verhindert werden;
- f)die Schutzeinrichtungen müssen uneingeschränkt funktionsfähig bleiben oder einen Befehl zum Stillsetzen auslösen.