Die Maschine oder das dazugehörige Produkt muss so konstruiert und gebaut sein, dass sichergestellt ist, dass das Pflanzenschutzmittel auf den Zielflächen angelagert wird, dass Verluste auf andere Flächen möglichst gering gehalten werden und dass eine Abdrift von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt verhindert wird. Gegebenenfalls müssen eine gleichmäßige Verteilung und eine homogene Anlagerung sichergestellt sein.
2.4.5.2
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln — Verteilung, Anlagerung und Abdrift von Pflanzenschutzmitteln
Kategorie 2.4 · Maschinen oder dazugehörige Produkte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
Vollständige Verordnung als PDF
Kategorie 2.4
2.4.1 Für die Zwecke von Nummer 2.4 gilt folgende Begriffsbestimmung 2.4.2 Allgemeines 2.4.3 Steuerung und Überwachung 2.4.4 Befüllen und Entleeren 2.4.5 Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln 2.4.5.1 Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln — AusbringmengeReesly verknüpft jedes Risiko Ihrer Beurteilung mit der zugehörigen grundlegenden Anforderung und erstellt technische Dokumentation und Konformitätserklärung, die bereits auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgestimmt sind.
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