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2.4.2

Allgemeines

Kategorie 2.4 · Maschinen oder dazugehörige Produkte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln

Vollständige Verordnung als PDF

Der Hersteller von Maschinen oder dazugehörigen Produkten zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln muss sicherstellen, dass eine Beurteilung der Risiken einer unbeabsichtigten Exposition der Umwelt gegenüber Pflanzenschutzmitteln gemäß dem in den Allgemeinen Grundsätzen, Nummer 1, genannten Verfahren der Risikobeurteilung und Risikominderung vorgenommen wird.

Maschinen oder dazugehörige Produkte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln müssen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der in Unterabsatz 1 genannten Risikobeurteilung so konstruiert und gebaut sein, dass sie ohne unbeabsichtigte Exposition der Umwelt gegenüber Pflanzenschutzmitteln betrieben, eingestellt und gewartet werden können.

Leckagen müssen jederzeit verhindert werden.

Reesly verknüpft jedes Risiko Ihrer Beurteilung mit der zugehörigen grundlegenden Anforderung und erstellt technische Dokumentation und Konformitätserklärung, die bereits auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgestimmt sind.

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So funktioniert's in Reesly

Eine Anforderung nach der anderen, mit Nachweisen

Zu jeder grundlegenden Anforderung der Checkliste erfassen Sie die gewählte Lösung und hängen Fotos oder Dokumente als Konformitätsnachweis an – direkt vom Smartphone. Alles fließt automatisch in die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung ein.

Checkliste Kapitel 2 Vorschau
2.4.2 Allgemeines
2.4.1 Für die Zwecke von Nummer 2.4 gilt folgende B…
2.4.3 Steuerung und Überwachung
Fotonachweis anhängen