Lastaufnahmemittel müssen folgende Angaben tragen:
- a)Angabe des Werkstoffs, sofern dies für eine sichere Verwendung erforderlich ist;
- b)maximale Tragfähigkeit.
Lässt sich eine Kennzeichnung auf dem Lastaufnahmemittel selbst nicht anbringen, so sind die in Unterabsatz 1 genannten Angaben auf einem Schild oder auf einem anderen gleichwertigen, fest mit dem Lastaufnahmemittel verbundenen Gegenstand anzubringen.
Die Angaben müssen leserlich sein und an einer Stelle angebracht sein, an der sie nicht durch Verschleiß unkenntlich werden können und die Festigkeit des Lastaufnahmemittels nicht beeinträchtigen können.