Jeder Strang einer Hebekette, eines Hebeseils oder eines Hebegurts, der nicht Teil einer Baugruppe ist, muss eine Kennzeichnung oder, falls dies nicht möglich ist, ein Schild oder einen nicht entfernbaren Ring mit dem Namen und der Anschrift des Herstellers und der Kennung der entsprechenden Erklärung tragen.
Die genannte Erklärung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- a)Name und Anschrift des Herstellers;
- b)Beschreibung der Kette oder des Seils mit folgenden Angaben:
- i)Nennabmessungen;
- ii)Aufbau;
- iii)Werkstoff und
- iv)metallurgische Sonderbehandlung, der der Werkstoff unterzogen wurde;
- c)Angabe der verwendeten Prüfmethode;
- d)maximale Last, der die Kette oder das Seil im Betrieb ausgesetzt werden darf. Im Hinblick auf die vorgesehenen Verwendungen kann eine Bandbreite von Werten angegeben werden.