Die maximale Tragfähigkeit muss an dem Hebezeug oder dazugehörigen Produkt deutlich sichtbar angegeben werden. Diese Angabe muss gut leserlich, dauerhaft und in nicht verschlüsselter Form angebracht sein.
Hängt die maximale Tragfähigkeit von der jeweiligen Konfiguration des Hebezeugs oder dazugehörigen Produkts ab, so muss jeder Bedienungsplatz mit einem Tragfähigkeitsschild versehen sein, auf dem die zulässigen Tragfähigkeiten für die einzelnen Konfigurationen — vorzugsweise in Form von Diagrammen oder Tabellen — angegeben sind.
Maschinen oder dazugehörige Produkte, die nur zum Heben von Gütern bestimmt sind und mit einem Lastträger ausgerüstet sind, der auch von Personen betreten werden kann, müssen einen deutlichen und dauerhaft angebrachten Hinweis auf das Verbot der Personenbeförderung tragen. Dieser Hinweis muss an allen Stellen, an denen ein Zugang möglich ist, sichtbar sein.