Jede Fahrbewegung einer selbstfahrenden Maschine mit mitgehendem Fahrer darf nur durch ununterbrochene Betätigung des entsprechenden Stellteils durch den Fahrer möglich sein. Insbesondere darf beim Anlassen des Motors keine Fahrbewegung möglich sein. Die Steuerung von Maschinen mit mitgehendem Fahrer muss so ausgelegt sein, dass die Risiken durch ungewollte Bewegungen der Maschine in Richtung des Fahrers möglichst gering sind, insbesondere die Risiken
- a)des Quetschens,
- b)von Verletzungen durch rotierende Werkzeuge.
Die Fahrgeschwindigkeit der Maschine muss der Schrittgeschwindigkeit des Fahrers angepasst sein.
Bei Maschinen, an denen ein rotierendes Werkzeug angebracht werden kann, darf dieses Werkzeug bei eingelegtem Rückwärtsgang nicht angetrieben werden können, es sei denn, die Fahrbewegung der Maschine wird durch die Bewegung des Werkzeugs bewirkt. In diesem Fall muss die Rückwärtsfahrgeschwindigkeit so gering sein, dass sie für den Fahrer keine Gefahr darstellt.