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3.3

Steuerungen — allgemeine Bestimmungen

Kategorie 3.3 · Steuerungen

Vollständige Verordnung als PDF

Erforderlichenfalls ist durch entsprechende Vorkehrungen eine unbefugte Benutzung der Stellteile zu verhindern.

Im Falle von Fernsteuerungen muss an jeder Steuereinheit klar ersichtlich sein, welche Maschine oder welches dazugehörige Produkt von dieser Einheit aus gesteuert werden soll.

Die Fernsteuerung muss so konstruiert und gebaut sein, dass sie sich nur auswirkt auf

  • a)die betreffende Maschine oder das betreffende dazugehörige Produkt;
  • b)die betreffenden Funktionen.

Eine ferngesteuerte Maschine oder ein ferngesteuertes dazugehöriges Produkt muss so konstruiert und gebaut sein, dass sie bzw. es nur auf Signale der vorgesehenen Steuereinheiten reagiert.

Bei autonomen mobilen Maschinen oder dazugehörigen Produkten muss die Steuerung so konstruiert sein, dass sie die Sicherheitsfunktionen gemäß dieser Nummer autonom erfüllt, auch wenn die Maßnahmen über eine Überwachungsfunktion aus der Ferne befohlen werden.

Reesly verknüpft jedes Risiko Ihrer Beurteilung mit der zugehörigen grundlegenden Anforderung und erstellt technische Dokumentation und Konformitätserklärung, die bereits auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgestimmt sind.

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Zu jeder grundlegenden Anforderung der Checkliste erfassen Sie die gewählte Lösung und hängen Fotos oder Dokumente als Konformitätsnachweis an – direkt vom Smartphone. Alles fließt automatisch in die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung ein.

Checkliste Kapitel 3 Vorschau
3.3 Steuerungen — allgemeine Bestimmungen
3.3.1 Stellteile
3.3.2 Ingangsetzen/Verfahren
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