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3.3.2

Ingangsetzen/Verfahren

Kategorie 3.3 · Steuerungen

Vollständige Verordnung als PDF

Jede Fahrbewegung einer selbstfahrenden Maschine mit aufsitzendem Fahrer darf nur möglich sein, wenn sich der Fahrer am Fahrerplatz befindet.

Werden an einer Maschine zu Arbeitszwecken Vorrichtungen angebracht, die über ihr normales Lichtraumprofil hinausragen (z. B. Stabilisatoren, Ausleger usw.), so muss der Fahrer vor dem Verfahren der Maschine leicht überprüfen können, ob sich diese Vorrichtungen in einer Stellung befinden, die ein sicheres Verfahren ermöglicht.

Dies gilt auch für alle anderen Teile, die sich für ein sicheres Verfahren in einer bestimmten, erforderlichenfalls verriegelten Stellung befinden müssen.

Sofern dadurch keine anderen Risiken entstehen, muss das Verfahren der Maschine davon abhängig sein, dass sich die vorgenannten Teile in sicherer Stellung befinden.

Beim Anlassen des Motors darf keine unbeabsichtigte Fahrbewegung der Maschine möglich sein.

Das Verfahren einer autonomen mobilen Maschine muss den Risiken in dem Bereich Rechnung tragen, in dem sie sich bestimmungsgemäß bewegen und arbeiten soll.

Reesly verknüpft jedes Risiko Ihrer Beurteilung mit der zugehörigen grundlegenden Anforderung und erstellt technische Dokumentation und Konformitätserklärung, die bereits auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgestimmt sind.

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So funktioniert's in Reesly

Eine Anforderung nach der anderen, mit Nachweisen

Zu jeder grundlegenden Anforderung der Checkliste erfassen Sie die gewählte Lösung und hängen Fotos oder Dokumente als Konformitätsnachweis an – direkt vom Smartphone. Alles fließt automatisch in die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung ein.

Checkliste Kapitel 3 Vorschau
3.3.2 Ingangsetzen/Verfahren
3.3 Steuerungen — allgemeine Bestimmungen
3.3.1 Stellteile
Fotonachweis anhängen