Der Fahrer muss alle für den Betrieb der Maschine oder des dazugehörigen Produkts erforderlichen Stellteile vom Fahrerplatz aus betätigen können; ausgenommen sind Funktionen, die nur über an anderer Stelle angeordnete Stellteile sicher ausgeführt werden können. Dies gilt insbesondere für Funktionen, für die andere Bedienpersonen als der Fahrer zuständig sind oder für die der Fahrer den Fahrerplatz verlassen muss, um sie sicher steuern zu können.
Etwaige Pedale müssen so gestaltet, gebaut und angeordnet sein, dass sie von einem Fahrer mit möglichst geringem Risiko einer Fehlbetätigung sicher betätigt werden können; sie müssen eine rutschhemmende Oberfläche haben und leicht zu reinigen sein.
Kann die Betätigung von Stellteilen Gefährdungen, insbesondere gefährliche Bewegungen, verursachen, so müssen diese Stellteile, ausgenommen solche mit mehreren vorgegebenen Stellungen, in eine Neutralstellung zurückkehren, sobald die Bedienperson sie loslässt.
Bei Maschinen auf Rädern muss die Lenkung so konstruiert und gebaut sein, dass die Kraft ruckartiger Bewegungen des Lenkrads oder des Lenkhebels infolge von Stößen auf die gelenkten Räder verringert wird.
Die Differenzialsperre muss so konstruiert und angeordnet sein, dass sie gelöst werden kann, während die Maschine in Bewegung ist.
Nummer 1.2.2 Unterabsatz 6 betreffend akustische und/oder optische Warnsignale gilt nur für die Rückwärtsfahrt.