Feststehende trennende Schutzeinrichtungen müssen durch Systeme befestigt sein, die nur mit Werkzeugen geöffnet oder abgenommen werden können.
Die Befestigungsmittel müssen nach dem Abnehmen der Schutzeinrichtungen mit den Schutzeinrichtungen oder mit der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt verbunden bleiben.
Soweit möglich dürfen trennende Schutzeinrichtungen ohne ihre Befestigungsmittel nicht in der Schutzstellung verbleiben können.