- a)Die Betriebsanleitung muss nicht nur die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine oder des dazugehörigen Produkts berücksichtigen, sondern auch jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine oder des dazugehörigen Produkts;
- b)bei Maschinen oder dazugehörigen Produkten, die zur Verwendung durch nicht gewerbliche Verwender bestimmt sind, muss in der Abfassung und Gestaltung der Betriebsanleitung dem allgemeinen Wissensstand und der Verständnisfähigkeit Rechnung getragen werden, die vernünftigerweise von solchen Verwendern erwartet werden können.
1.7.4.1
Allgemeine Grundsätze für die Abfassung der Betriebsanleitung
Kategorie 1.7 · Informationen
Vollständige Verordnung als PDF
Kategorie 1.7
1.7.1 Informationen und Warnhinweise an der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt 1.7.1.1 Informationen und Informationseinrichtungen 1.7.1.2 Warneinrichtungen 1.7.2 Warnung vor Restrisiken 1.7.3 Kennzeichnung der Maschinen oder dazugehörigen Produkte 1.7.4 BetriebsanleitungReesly verknüpft jedes Risiko Ihrer Beurteilung mit der zugehörigen grundlegenden Anforderung und erstellt technische Dokumentation und Konformitätserklärung, die bereits auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgestimmt sind.
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