Informationen und Warnhinweise an der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt sollten vorzugsweise in Form leicht verständlicher Symbole oder Piktogramme gegeben werden.
Schriftliche oder verbale Informationen und Warnhinweise müssen in einer von dem betreffenden Mitgliedstaat bestimmten, für die Endnutzer leicht verständlichen Sprache abgefasst sein.