Nummer 3.5.2 Buchstabe b ist für Maschinen oder dazugehörige Produkte mit leicht entflammbaren Teilen verbindlich vorgeschrieben.
Das Bremssystem von Maschinen oder dazugehörigen Produkten, die für Arbeiten unter Tage bestimmt sind, muss so konstruiert und gebaut sein, dass es keine Funken erzeugen oder Brände verursachen kann.
Maschinen oder dazugehörige Produkte mit Verbrennungsmotor, die für Arbeiten unter Tage bestimmt sind, dürfen nur mit Motoren ausgerüstet sein, die einen Kraftstoff mit niedrigem Dampfdruck verwenden und bei denen sich kein elektrischer Funke bilden kann.