Stellteile zum Beschleunigen und Bremsen schienengeführter Maschinen müssen mit der Hand betätigt werden. Zustimmungsschalter können jedoch mit dem Fuß betätigt werden.
Die Stellteile für schreitenden Ausbau müssen so konstruiert, gebaut und angeordnet sein, dass die Bedienpersonen während des Schreitvorgangs durch einen feststehenden Ausbau geschützt sind. Die Stellteile müssen gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein.