Der Bedienungsplatz der Maschine muss so angeordnet sein, dass die Bewegungsbahnen der in Bewegung befindlichen Teile optimal überwacht werden können, um mögliche Zusammenstöße mit Personen, Material oder anderen Maschinen, die gleichzeitig Bewegungen vollziehen und eine Gefährdung darstellen können, zu verhindern.
Maschinen mit geführten Lasten müssen so konstruiert und gebaut sein, dass Personen nicht durch Bewegungen der Last, des Lastträgers oder etwaiger Gegengewichte verletzt werden.