1) Alle Maschinen oder dazugehörigen Produkte müssen folgende Angaben lesbar und dauerhaft tragen:
- a)Nennleistung in Kilowatt (kW);
- b)Masse in Kilogramm (kg) in der gebräuchlichsten Ausführung;
2) Außerdem müssen alle Maschinen oder dazugehörigen Produkte gegebenenfalls folgende Angaben lesbar und dauerhaft tragen:
- a)die vom Hersteller vorgesehene maximale Zugkraft an der Anhängevorrichtung in Newton (N);
- b)die maximale vorgesehene Stützlast auf der Anhängevorrichtung in Newton (N).