Dieser Anhang ist in sechs Teile gegliedert. Teil 1 hat einen allgemeinen Anwendungsbereich und gilt für alle Arten von Maschinen oder dazugehörigen Produkten. Die anderen Teile beziehen sich auf bestimmte spezifischere Gefährdungen. Es muss dennoch unbedingt dieser Anhang in seiner Gesamtheit durchgesehen werden, damit die Gewissheit besteht, dass alle relevanten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt werden. Bei der Konstruktion einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts sind in Abhängigkeit von den Ergebnissen der nach Nummer 1 dieser Allgemeinen Grundsätze vorgenommenen Risikobeurteilung die Anforderungen des allgemeinen Teils und die Anforderungen eines oder mehrerer der anderen Teile zu berücksichtigen. Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen im Hinblick auf den Umweltschutz gelten nur für die in Nummer 2.4 genannten Maschinen oder dazugehörigen Produkte.
PG.4
Gliederung des Anhangs in sechs Teile
Kategorie Principi generali · Allgemeine Grundsätze
Vollständige Verordnung als PDF
Kategorie Principi generali
PG.1 Risikobeurteilung und iterativer Prozess der Risikominderung PG.2 Anwendbarkeit der Anforderungen in Abhängigkeit von der Gefährdung PG.3 Verbindlichkeit der grundlegenden Anforderungen und Stand der Technik PG.5 Anwendbarkeit auf die Risikobeurteilung bei unvollständigen MaschinenReesly verknüpft jedes Risiko Ihrer Beurteilung mit der zugehörigen grundlegenden Anforderung und erstellt technische Dokumentation und Konformitätserklärung, die bereits auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgestimmt sind.
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